Sie möchten einen der abwechslungsreichsten Jobs auf dieser Welt – Sie möchten Fahrlehrer werden – so geht’s:
Der Weg zum Fahrlehrer:
Voraussetzungen:
(gem. § 2 FahrlG)
- Mindestalter: 21 Jahre
- Verfassung: Geistig, körperlich und fachlich geeignet
-> Nachweis durch amtsärztliches Zeugnis - Vorbildung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf
oder
gleichwertige Vorbildung, z.B. Abitur oder Fachhochschulreife - Fahrerlaubnisse: Klasse BE (PKW mit Anhänger)
-> Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. drei Jahren
Genannte Voraussetzungen müssen i.d.R. zum Prüfungszeitpunkt erfüllt sein. Ausnahmen sind möglich.
Ausbildung:
- 1 Monat Einführungsphase
- 7 Monate Vollzeitlehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- 4 Monate Praktikum in der Ausbildungsfahrschule
- 2 Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums und
- 1 Reflexionswoche in der Fahrlehrerausbildungsstätte während des Praktikums
Prüfungen:
- Fahrpraktische Prüfung
- Schriftliche Fachkunde Prüfung
- Mündliche Fachkunde Prüfung
- Theoretische und praktische Lehrprobe in einer Ausbildungsfahrschule
Sie möchten weitere Informationen und eine ausgiebige Beratung?
Sie erfüllen die ein oder andere Voraussetzung noch nicht?
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KEIN PROBLEM:
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